Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Präsidiums des Skatsportverbandes Südbaden e. V.
Einleitung:
Der Skatsportverband Südbaden e.V. hat gleichberechtigte weibliche und männliche Funktionsträger. Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwendet er in seinen Satzungen, Ordnungen und sonstigen Regelungen die männliche Schreibweise, also z. B. der Präsident, unabhängig davon, dass diese und andere Funktionen auch von weiblichen Funktionsträgern wahrgenommen werden.
Gemäß § 21 der Satzung ist das Präsidium für die ordentliche Geschäftsführung verantwortlich.
Das Präsidium kommt dieser Aufgabe auf zwei Ebenen nach:
1. Durch Sitzungen, die durch den Präsidenten oder einen von ihm benannten Vertreter einzuberufen sind.
2. Durch die Einzelarbeit der Präsidiumsmitglieder, wie sie sich aus der Aufgabenverteilung ergibt.
Sitzungen des Präsidiums
Die Einladung zu einer Sitzung hat rechtzeitig (4 Wochen) zu erfolgen. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu erstellen. Die Niederschriften sind den Präsidiumsmitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zuzusenden. Allgemein interessierende Beschlüsse sind in geeigneter Form zu publizieren.
Sitzungen des Präsidiums sind nicht öffentlich.
Gegensätzliche Meinungen einzelner Mitglieder dürfen nicht weitergegeben werden, sondern ausschließlich die endgültigen Entscheidungen. Jedes Mitglied hat das Recht, seine gegenteilige Meinung in die Niederschrift aufnehmen zu lassen. Der Sitzungspräsident hat das Recht, andere Personen zu den Sitzungen einzuladen, wenn es für einzelne Tagungsordnungspunkte notwendig erscheint. Eingeladene unterliegen in vollem Umfang der Vertraulichkeit. Beschlüsse des Präsidiums werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Aufgabenverteilung der Präsidiumsmitglieder:
Präsident
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
Leitung von Vorstandssitzungen / Versammlungen
Repräsentant des Verbands extern / intern
Teilnahme an Versammlungen LV 07 und DSKV
Anschaffungen Pokale, Spielkarten, Spiellisten, und Grand Ouvert Urkunden
Erstellung der Einladungen zu Versammlungen
Anträge zur Mitgliederversammlung
Vizepräsident
Vertretung des Präsidenten
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
Verantwortlich für Ehrungen – Geburtstage – Mitgliedschaft
Schatzmeister
Erledigung finanzieller Angelegenheiten
Verwaltung des Vermögens
Einnahmeerhebungen, Auszahlungen, Mahnverfahren
Buchführung, Zusammenfassung und Verwaltung der Belege
Erstellung des Jahresabschlusses
(Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres)
Schriftführer/Pressereferent
Fertigung der Protokolle der Präsidiumssitzungen
Fertigung der Protokolle der Mitgliederversammlungen
Öffentlichkeitsarbeit
Internetbeauftragter
Spielleiter
Verantwortlich für den gesamten Spielbetrieb
Gesamte Abwicklungen der VG – Meisterschaften
Koordinator Skatguru
DSKV Mitgliedsausweise Skatguru
Damenreferentin
Gesamte Abwicklungen der Damenangelegenheiten
Interessenvertretung des Damensportes in allen Gremien
Jugendleiter
Verantwortlich für den gesamten Jugendspielbetrieb
Schiedsrichterobmann
Regelfragen
Schiedsrichteraus – und Fortbildung
Allgemeine Bestimmungen
- Die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder des SkSV SB ist ehrenamtlich und darf nicht vergütet werden. Mit einer Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch das Präsidium (im Rahmen der steuerlich zulässigen Freigrenzen) festzulegen ist, wird der persönliche Aufwand und die Bereitstellung von Wohnraum abgegolten. Für Fahrten mit dem eigenen PKW im Auftrag des SkSV SB werden Fahrtkosten gewährt, dessen Höhe vom Präsidium (im Rahmen der steuerlich zulässigen Freigrenzen) festgelegt wird. Nach Ausscheiden aus dem Präsidium des SkSV SB durch Abwahl oder Rücktritt haben die Mitglieder alle in ihrem Besitz befindlichen Materialien und Akten des SkSV SB an den SkSV SB zurück zu geben.
Diese Geschäftsordnung hat das Präsidium des Skatsportverbandes Südbaden e. V. in seiner Sitzung am 14.01.2023 in Müllheim-Niederweiler einstimmig verabschiedet. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stand 10/2024
Das Präsidium