Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Präsidiums des Skatsportverbandes Südbaden e. V.

Einleitung:

Der Skatsportverband Südbaden e.V. hat gleichberechtigte weibliche und männliche Funk­tionsträger. Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwendet er in seinen Satzun­gen, Ordnungen und sonstigen Regelungen die männliche Schreibweise, also z. B. der Präsident, unabhängig davon, dass diese und andere Funktionen auch von weiblichen Funktionsträgern wahrgenommen werden.

Gemäß § 21 der Satzung ist das Präsidium für die ordentliche Geschäftsführung verant­wortlich. 

Das Präsidium kommt dieser Aufgabe auf zwei Ebenen nach:

  1.    Durch Sitzungen, die durch den Präsidenten oder einen von ihm benannten Vertreter einzuberufen sind.

  2.    Durch die Einzelarbeit der Präsidiumsmitglieder, wie sie sich aus der Aufgabenverteilung ergibt.

Sitzungen des Präsidiums

Die Einladung zu einer Sitzung hat rechtzeitig (4 Wochen) zu erfolgen. Das Präsidium ist beschluss­fähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu erstellen. Die Niederschriften sind den Präsidiumsmitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zuzusenden. Allgemein interessierende Beschlüsse sind in geeigneter Form zu publizieren.
Sitzungen des Präsidiums sind nicht öffentlich.
Gegensätzliche Meinungen einzelner Mitglieder dürfen nicht weitergegeben werden, sondern aus­schließ­lich die endgültigen Entscheidungen. Jedes Mitglied hat das Recht, seine gegenteilige Meinung in die Niederschrift aufnehmen zu lassen. Der Sitzungspräsident hat das Recht, andere Personen zu den Sitzungen einzuladen, wenn es für einzelne Tagungsordnungspunkte notwendig erscheint. Eingeladene unterliegen in vollem Umfang der Vertraulichkeit. Beschlüsse des Präsidiums werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

Aufgabenverteilung der Präsidiumsmitglieder:

Präsident

            Gesetzliche Vertretung des Verbandes

            Leitung von Vorstandssitzungen / Versammlungen

            Repräsentant des Verbands extern / intern

            Teilnahme an Versammlungen LV 07 und DSKV

            Anschaffungen Pokale, Spielkarten, Spiellisten, und Grand Ouvert Urkunden

            Erstellung der Einladungen zu Versammlungen

            Anträge zur Mitgliederversammlung

Vizepräsident

            Vertretung des Präsidenten

            Gesetzliche Vertretung des Verbandes

            Verantwortlich für Ehrungen – Geburtstage – Mitgliedschaft

Schatzmeister

            Erledigung finanzieller Angelegenheiten

            Verwaltung des Vermögens

            Einnahmeerhebungen, Auszahlungen, Mahnverfahren

            Buchführung, Zusammenfassung und Verwaltung der Belege

            Erstellung des Jahresabschlusses

            (Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres)

Schriftführer/Pressereferent

            Fertigung der Protokolle der Präsidiumssitzungen

            Fertigung der Protokolle der Mitgliederversammlungen

            Öffentlichkeitsarbeit

            Internetbeauftragter

Spielleiter

            Verantwortlich für den gesamten Spielbetrieb

            Gesamte Abwicklungen der VG – Meisterschaften

            Koordinator Skatguru

            DSKV Mitgliedsausweise Skatguru

            Mitgliederverwaltung Proton

Damenreferentin

            Gesamte Abwicklungen der Damenangelegenheiten

            Interessenvertretung des Damensportes in allen Gremien

Jugendleiter

            Verantwortlich für den gesamten Jugendspielbetrieb

Schiedsrichterobmann

            Regelfragen

            Schiedsrichteraus – und Fortbildung

  

  Allgemeine Bestimmungen

  1.  Die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder des SkSV SB ist ehrenamtlich und darf nicht ver­gü­tet werden. Mit einer Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch das Präsidium (im Rah­men der steuerlich zulässigen Freigrenzen) festzulegen ist, wird der persönliche Aufwand und die Bereitstellung von Wohnraum abgegolten. Für Fahrten mit dem eigenen PKW im Auftrag des SkSV SB werden Fahrtkosten gewährt, dessen Höhe vom Präsidium (im Rah­men der steuerlich zulässigen Freigrenzen) festgelegt wird. Nach Ausscheiden aus dem Präsidium des SkSV SB durch Abwahl oder Rücktritt haben die Mitglieder alle in ihrem Besitz befindlichen Materialien und Akten des SkSV SB an den SkSV SB zurück zu geben.

Diese Geschäftsordnung hat das Präsidium des Skatsportverbandes Südbaden e. V. in seiner Sitzung am 14.01.2023 in Müllheim-Niederweiler einstimmig verabschiedet. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Müllheim, den 14.01.2023

Das Präsidium